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OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 17 U 19/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 313
Umfang der Beurkundungspflicht bei pauschaler Abgeltung erfolgloser Maklerbemühungen - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 597
- MDR 1986, 586
- VersR 1986, 998
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78
Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 17 U 19/85
Dem Schutzzweck des§ 313 5.1 BGB steht auch ein formloses Vertragsstrafeversprechen entgegen, durch das ein mittelbarer å? ang zum Enå??erb ausgeUbt wird (BOH NJW 1980, 1622, 1623).angeblich autgewandten Stunden sind nicht als Aufwand, sondern als Entgelt einzuordnen (BGH NJW 1980, 1622).
- LG Frankfurt/Main, 02.04.1984 - 24 S 326/83
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 17 U 19/85
Der gleiche Prozentsatz kann auch bei einem teureren Objekt einen ins Gewicht fallenden Betrag ausmachen (vgl. dazu auch L.G Frankfurt NJW 1984, 2419 , wonach eine Pauschale nicht der Beurkundung bedarf, wenn sie bis zum Kaufpreis von 200.000ï¼?äEUR DM 20% und hinsichtlich desã?berschieBenden Betrages 5% nicht o bersteigt): Dies zeigt gerade der vorliegende Sachverhalt, in welchem die Beki.